ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

FCOM e.U.
Altirdningerstrasse 171
A-8952 Irdning-Donnersbachtal

Telefon: +43(3682)21111-0
Mail: office@fcom.at
Web: www.fcom.at

Firmenbuchnr.: FN 626234 h
UID: ATU80593225
Gerichtsstand: 8940 Liezen

Im folgendem auch als Verkäufer bezeichnet.

1. Allgemeines/Geltungsbereich/Vertragsschluss

1.1.
Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen welche die Fa. FCOM e.U. mit Verbrauchern und Nichtverbrauchern abschließt.

1.2.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des anderen Vertragsteils werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, ihnen wir hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden, Vorbehalte und Änderungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen für die Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns, ein Schweigen unsererseits gilt nicht als Anerkenntnis.

1.3.
Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht.

1.4.
Unsere Angebote, gleichgültig in welcher Form, sind stets freibleibend und unverbindlich. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht.

1.5.
Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2. Bestellung/Preise


2.1.
Bestellungen werden nur schriftlich, beispielsweise per E-Mail, Brief oder Fax angenommen. Waren-Bestellungen werden schnellstmöglich ausgeliefert.
Sollte Ware nicht verfügbar und lieferbar sein, wird der Käufer unverzüglich benachrichtigt. Erbrachte Leistungen des Kunden werden zurückerstattet.

2.2.
Alle Preise verstehen sich excl. der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Österreich gültigen Mehrwertsteuer.
Bei Zahlung per Nachnahme wird zusätzlich eine Gebühr von 10,00 € berechnet.
Bestellungen aus dem Ausland werden ausschließlich per Vorkasse abgerechnet.
Bei Lieferungen in Länder der EU ist die in Österreich gültige Mehrwertsteuer enthalten, wenn der Besteller keine USt.IDNR vorlegt.

2.3.
Teillieferungen und Teilrechnungen sind zulässig.

2.4.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, gleichgültig aus welchem Grund, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom Verkäufer anerkannt oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

2.5.
Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier Monaten ab Vertragsabschluss oder verzögert sich die Lieferung über vier Monate ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der Kunde zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, ist der Verkäufer berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Kunde es nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.

2.6
Zahlung
Übersteigt der Auftragswert die Höhe von € 5000,- wird vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 2/3 des Rechnungsbetrages vor Lieferung/Montagebeginn auf das von uns genannte Bankkonto überwiesen. Der Rest wird mit Fertigstellung der Montage/Erweiterung usw.. fällig.

3. Lieferung


3.1.
Für Lieferungen innerhalb Österreichs und Deutschland sowie die restliche Welt werden die Versandkosten individuell bekannt gegeben.

4. Liefer- und Leistungszeit


4.1.
Liefertermine oder –fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. In jedem Falle beginnt die Lieferfrist erst zu laufen, wenn der Kunde alle seine Mitwirkungspflichten fristgemäß erfüllt hat.

4.2.
Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.3.
Der Verkäufer haftet bei Verzögerung der Leistung in den Fällen des Vorsatzes nach den gesetzlichen Bestimmungen, in den Fällen der groben Fahlässigkeit  wird die Haftung des Verkäufers für Schadenersatz neben der Leistung auf 5%, für den Fall des Schadenersatzes statt der Leitung 10% des Wertes der Lieferung begrenzt. Für Leichte Fahrässigkeit wird nicht gehaftet.

5. Unmöglichkeit

Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen beschränkt sich jedoch auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

7. Widerrufsrecht/Rücksendepflicht

Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nur für Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann .
Im Falle des berechtigten Widerrufs ist die Rücksendung in ordnungsgemäßer und ausreichender Verpackung sowie Frankierung vorzunehmen.
Retouren werden nur nach vorheriger Absprache angenommen.
Der Verkäufer erstattet dem Kunden den Warenwert. Porto und Transport sowie Verpackungskosten werden nicht, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware und der Widerruf erfolgt aus diesem Grund.

8. Rücktritt

Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Verkäufers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Haftung

9.1.
Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen.

9.2.
Die Haftung für Verzug bestimmt sich nach der vorangegangenen Ziffer 4.3., die Haftung für Unmöglichkeit nach der Ziffer 5.

10. Verjährungsfristen, Gewährleistung

10.1.
Grundsätzlich ist unsere Gewährleistung für Mängel an Waren und Produkten, die von Dritten stammen, auf die Gewährleistungsfristen dieser Dritten beschränkt.

10.2.
Soweit eine neue Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Gewährleistung /Verjährungsfrist maximal 12 Monate ab Übergabe an den Kunden, sofern nicht Bedingungen Dritter (siehe 10.1) kürzere Fristen vorsehen. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.

10.3.
Die Verjährungsfristen nach den vorangegangenen Ziffern 10.1. und 10.2. gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.

10.4.
Soweit die vorstehenden Verjährungsfristen Erleichterungen gegenüber gesetzlichen Verjährungsvorschriften enthalten, gelten sie mit folgender Maßgabe:
a. Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes.
b. Die Verjährungsfristen der Ziffern 10.1. und 10.2. gelten im Übrigen auch nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
c. Die Verjährungsfristen der Ziffern 10.1. und 10.2. gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

10.5.
Die Gewährleistung /Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.

10.6.
Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

11. Datenschutz

11.1.
FCOM e.U. versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Österreichischen Datenschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten. Die anlässlich der Bestellabwicklung anfallenden Kundendaten werden lediglich für interne Marktforschungszwecke genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung (Bestellabwicklung) erforderlich. Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden.

11.2.
Der Kunde hat auf Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen und deren Nutzung für interne Marktforschungszwecke zu verbieten.

11.3. Der Kunde ist einverstanden, Emails von FCOM zu Informationszwecken zu bekommen.

12. Geistiges Eigentum

FCOM e.U. behält sich für jedes Design, jeden Text, jede Grafik auf ihrer Webseite alle Rechte vor.
Das Kopieren oder jedwede andere Reproduktion der gesamten Webseite bzw. von Teilen dieser Webseite wird nur zu dem Zweck gestattet, eine Bestellung bei FCOM e.U. aufzugeben.
Alle anderen auf dieser Webseite zitierten Warenzeichen, Produktnahmen oder Firmennamen bzw. Firmenlogos sind das Alleineigentum der jeweiligen Berechtigten. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich FCOM e.U. die Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von FCOM e.U.

13. Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon nicht berührt werden.
Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die der unwirksamen Bestimmung und deren wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt und wirksam ist.
Gleiches gilt sinngemäß für den Fall einer Lücke im Vertrag.

14. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand 8940 Liezen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

15. Rücktrittsfolgen


Im Falle eines wirksamen Rücktritts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Rücktrittserklärung erfüllen.

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